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   BGH, 04.05.1972 - III ZR 218/68   

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https://dejure.org/1972,1737
BGH, 04.05.1972 - III ZR 218/68 (https://dejure.org/1972,1737)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1972 - III ZR 218/68 (https://dejure.org/1972,1737)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1972 - III ZR 218/68 (https://dejure.org/1972,1737)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines für die Dauer der Jagdpacht - Schadensersatz aus ungerechtfertigter Vollstreckung - Anforderungen für eine sachlich berechtigte Vollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1283 (Ls.)
  • MDR 1972, 765
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.12.1961 - 5 AZR 53/61

    Arbeitnehmerähnliche Persönlichkeit - Beschäftigte in Heimarbeit -

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - III ZR 218/68
    Hier wird man den Sinn des § 717 ZPO darin zu sehen haben, daß eine wegen Fehlens der - vorläufigen - Vollstreckungsgrundlage unberechtigt gewordene Vermögensverschiebung beschleunigt rückgängig gemacht werden soll (vgl. BAG NJW 1962, 1125).
  • BGH, 30.10.1961 - VII ZR 218/60

    Koks - §§ 929, 932 BGB, Geheißerwerb: Übergabe kann auf Geheiß des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - III ZR 218/68
    Sie trifft im besonderen auch insoweit zu, als bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein die Sache nicht endgültig entscheidendes, sondern ein an die Vorinstanz zurückverweisendes Urteil einen Schadensersatzanspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO auszulösen vermag (vgl. Urteile vom 11. April 1960 - III ZR 39/59 S 17/18; 30. Oktober 1961 - VII ZR 218/60 = WM 1962, 143, 145; 12. Juli 1962 - III ZR 30/61 S 14/15).
  • BGH, 12.07.1962 - III ZR 30/61

    Einbeziehung eines Grundstücks in die nur vorbereitende Bauleitplanung als

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - III ZR 218/68
    Sie trifft im besonderen auch insoweit zu, als bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein die Sache nicht endgültig entscheidendes, sondern ein an die Vorinstanz zurückverweisendes Urteil einen Schadensersatzanspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO auszulösen vermag (vgl. Urteile vom 11. April 1960 - III ZR 39/59 S 17/18; 30. Oktober 1961 - VII ZR 218/60 = WM 1962, 143, 145; 12. Juli 1962 - III ZR 30/61 S 14/15).
  • BGH, 18.02.1954 - III ZR 208/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - III ZR 218/68
    Aber auch insoweit wird grundsätzlich nur auf die Berechtigung nach dem "bisherigen" Sach- und Streitstand abgehoben, und es wird bei rechtlich schwierig gelagerten Sachen nicht immer das Eingehen auf jede Rechtsfrage gefordert (BGH NJW 1954, 1038).
  • RG, 09.11.1934 - VII 185/34

    Können sich die Prozeßparteien noch nach Aufhebung eines für vorläufig

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - III ZR 218/68
    Auch werden die Rechte des Vollstreckungsschuldners beschnitten (vgl. Baumbach/Lauterbach ZPO 30. Aufl. § 717 Anm. 2 C; Stein/Jonas a.a.O. § 717 Anm. II 2; RGZ 145, 328, 332), wenn die Vollstreckung ursprünglich sachlich berechtigt gewesen war, der Schuldner aber nach ihrer Vornahme (etwa wegen Änderung der Gesetzgebung, Nichtigkeitserklärung eines Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht) eine zur Aufhebung des Vollstreckungstitels führende Einwendung erwirbt.
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 122/96

    Inanspruchnahme des Prozeßbürgen

    Zur Auslösung der Schadensersatzpflicht genügte die Aufhebung des vorläufig vollstreckbaren Urteils des Landgerichts aus verfahrensrechtlichen Gründen, weil damit die Grundlage der Vollstreckung weggefallen ist (RG JW 1926, 816, 817; BGH, Urt. v. 28. Oktober 1958 - VIII ZR 431/56, LM ZPO § 551 Ziff. 1 Nr. 27; Beschl. v. 4. Mai 1972 - III ZR 218/68, LM ZPO § 91 a Nr. 32; BAG NJW 1962, 1125, 1126) [BAG 23.12.1961 - 5 AZR 53/61].

    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Beschluß vom 4. Mai 1972 (III ZR 218/68, LM ZPO § 91 a Nr. 32) ausgeführt, der Vollstreckungsschuldner "verliere" seinen Schadensersatzanspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO in dem - hier nicht vorliegenden - Falle, daß das Urteil, das einen vorläufig vollstreckbaren Titel aufgehoben und den Schadensersatzanspruch zuerkannt habe, seinerseits durch ein Urteil in der Hauptsache zugunsten des Vollstreckungsgläubigers aufgehoben werde.

  • BGH, 14.01.1988 - IX ZR 265/86

    Schadensersatzanspruch des Vollstreckungsschuldners bei übereinstimmender

    Nach dem Wortlaut ist Voraussetzung für das Entstehen dieses vom Verschulden des Vollstreckungsgläubigers unabhängigen Schadensersatzanspruchs des Vollstreckungsschuldners mithin die Aufhebung oder Abänderung des für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils (BGH Urt. v. 8. Oktober 1957 - VI ZR 212/56, NJW 1957, 1926), und zwar, wie sich im Hinblick auf Absatz 1 ergibt, durch ein anderes Urteil (BGH Beschl. v. 4. Mai 1972 - III ZR 218/68, LM ZPO § 91 a Nr. 32).

    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs und das Bundesverwaltungsgericht haben die Frage verneint, weil die Erledigungserklärung auf verschiedenen Gründen beruhen und die entgegengesetzte Auffassung zu dem befremdenden Ergebnis führen könne, daß der Vollstreckungsgläubiger nach § 717 Abs. 2 ZPO Schadensersatz leisten müßte, obwohl er möglicherweise in der Hauptsache Recht hätte (Beschl. v. 4. Mai 1972 aaO; BVerwG Urt. v. 24. Juli 1980 - 3 C 120/79, NJW 1981, 699; im Ergebnis ebenso Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 717 Anm. 1 b; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl. § 717, Rdn. 69; Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl. § 717 Rdn. 5; a.A. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 46. Aufl. § 717 Anm. 2 B, jedoch unter Berufung auf den Beschluß vom 4. Mai 1972).

  • BGH, 29.10.1980 - VIII ZR 148/79

    Zusicherung von in der Ausschreibung geforderten Eigenschaften

    Hierbei spielt für den Erstattungsanspruch keine Rolle, daß seinerzeit nicht endgültig entschieden, sondern die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen worden ist (vgl. BGH Urteil vom 30. Oktober 1961 - VII ZR 218/60, WM 1962, 143, 145 unter VI; Beschluß vom 4. Mai 1972 - III ZR 218/68, LM ZPO § 91 a Nr. 32 = MDR 1972, 765), und ebensowenig, daß mit der vorliegenden Entscheidung auch das zweite Berufungsurteil aufgehoben und - soweit hier von Belang - die Sache hinsichtlich der Klage und der Kostenentscheidung wiederum zurückverwiesen wird.
  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen

    Im Hinblick auf die Unwirksamkeit eines Urteils infolge beiderseitiger Erledigungserklärung hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß dies einer Aufhebung nicht gleichzustellen ist (BGH, Beschluß vom 4. Mai 1972 - III ZR 218/68 - [MDR 1972, 765]).
  • AG Hamburg, 08.04.2008 - 36a C 233/07

    Rechtsanwaltsgebühren: Dieselbe Angelegenheit bei persönlichkeitsrechtlichen

    Dieselbe Angelegenheit liegt vor, wenn die Gegenstände der anwaltlichen Tätigkeiten von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (vgl. BGH, MDR 1972, 765; OLG Frankfurt, JurBüro 1978, 697; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, RVG, 1. Aufl. S. 30).

    Üblicherweise wird als Gegenstand das Recht oder Rechtsverhältnis angesehen, auf das sich auftragsgemäß die jeweilige anwaltliche Tätigkeit bezieht (BGH, MDR 1972, 765).

  • AG Hamburg, 08.04.2008 - 36 A C 233/07

    Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Erstattung von Anwaltskosten für

    Dieselbe Angelegenheit liegt vor, wenn die Gegenstände der anwaltlichen Tätigkeiten von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (vgl. BGH, MDR 1972, 765; OLG Frankfurt, JurBüro 1978, 697; Göttlich/Mümmler/Rehberg/Xanke, RVG, 1. Aufl. S. 30).

    Üblicherweise wird als Gegenstand das Recht oder Rechtsverhältnis angesehen, auf das sich auftragsgemäß die jeweilige anwaltliche Tätigkeit bezieht (BGH, MDR 1972, 765).

  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 122.79

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen

    Im Hinblick auf die Unwirksamkeit eines Urteils infolge beiderseitiger Erledigungserklärung hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß dies einer Aufhebung nicht gleichzustellen ist (BGH, Beschluß vom 4. Mai 1972 - III ZR 218/68 - [MDR 1972, 765]).
  • BGH, 29.11.1974 - V ZR 48/73

    Übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien - Kostenentscheidung über den

    Durch die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien, deren objektive Richtigkeit nicht der Nachprüfung durch das Gericht unterliegt, ist der Rechtsstreit erledigt und die in den Vorinstanzen ergangenen Urteile sind wirkungslos geworden (siehe u.a. BGH Beschl. vom 4. September 1972 - III ZR 218/68 - = LM § 91 a ZPO Nr. 32); es ist nur noch gemäß § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen über die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu entscheiden.
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